Schwarzangeln

Um in Deutschland legal mit einer Handangel nach Recht und Gesetz zu fischen musst du zwei Voraussetzungen erfüllen. Als Handangel gilt im rechtlichen Sinne schon eine Schnur mit Haken.

Du benötigst zum einen den staatlichen Fischereischein, der nach einer bestandenen Prüfung durch die zuständige untere Fischereibehörde oder Verwaltungsbehörde ausgestellt wird. Das ist in den meisten Fällen die Heimatgemeinde- oder die Stadverwaltung.

Weiterhin benötigst du den Fischereierlaubnisschein für das zu beangelnde Gewässer. Dieser kann vom Fischereinutzungsberechtigten des Gewässers bzw. vom Besitzer des Fischereirechtes entweder als Tageskarte oder als Zeitkarte in einem Zeitraum von bis zu einem Kalenderjahr käuflich erworben werden. Die Vorlage und Registrierung der staatlichen Fischereischein-Nummer ist beim Erwerb des Erlaubnisscheines zum Fischfang Vorschrift. Das Einhalten dieser gesetzlichen Vorschriften wird durch die Fischereiaufseher oder die Polizei am Gewässer kontrolliert.

Rechtliches

Vielen Leuten scheinen diese gesetzlichen Vorschriften nicht zu kennen oder sind sich derer nicht richtig bewusst. Weiterhin besteht bei vielen vielleicht sogar ein gewisser Reiz darin sie zu umgehen. Es lässt sich immer wieder beobachten dass Personen das Angeln schlagartig beenden und flüchten um sich einer bevorstehenden Kontrolle zu entziehen. Bei der Belehrung nach der Aufnahme des Deliktes und der Beweissicherung wird von den Beschuldigten häufig der Standardsatz „Das habe ich nicht gewusst“ geäußert. Grundsätzlich gilt hier aber wie überall: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Aufgrund des günstigen Preises der Fischerprüfung und der Qualifizierung dafür durch einen Vorbereitungskurs kann jeder Bürger in Deutschland den staatlichen Fischereischein problemlos erwerben. Damit hast du die Berechtigung einen Fischereierlaubnisschein zum Fischfang entweder als freier Angler oder organisiert im Angelverein zu kaufen und somit legal und ordnungsgemäß der Fischwaid nachzugehen

Strafen

Ordnungswidrigkeiten können in der Fischerei mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 5.000 Euro geahndet werden. Nach § 293 des Strafgesetzbuches wird die Fischwilderei oder das Schwarzangeln als Straftat angesehen. Es wird derjenige der unter Verletzung eines fremden Fischereirechtes oder Fischereiausübungsrechtes unberechtigt fischt – schwarzangelt- mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Des Weiteren kann eine zukünftige Erteilung des staatlichen Fischereischeines, der Voraussetzung für den Erwerb des Erlaubnisscheins zum Fischfang ist, durch die unteren Fischereibehörden versagt werden.

Ausnahmen

Ein paar kleine Ausnahmen gibt es in Deutschland dennoch. Um den Tourismus im Land zu fördern haben einzelne Bundesländer, z.B. Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg oder Schleswig-Holstein sogenannte Touristenangelscheine eingeführt. Das Angeln ist hiermit aber sehr eingeschränkt, meist kann man nur auf Friedfische angeln. Diese Angelscheine können aber auch von einheimischen erworben werden und du kannst somit schon mal in die Fischerei hineinschnuppern ohne eine Prüfung abzulegen.